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   BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00   

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https://dejure.org/2001,9871
BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00 (https://dejure.org/2001,9871)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 3 AZR 229/00 (https://dejure.org/2001,9871)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 3 AZR 229/00 (https://dejure.org/2001,9871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Versorgungszusage für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Betriebsrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Versorgungsordnung; Vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente; Überprüfbarkeit einer zweitinstanzlichen Auslegung durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG §§ 2 3 6
    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Versorgungszusage für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Eine Überprüfung individueller Vereinbarungen durch das Revisionsgericht ist nur daraufhin möglich, ob das Berufungsgericht fehlerhaft eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob es bei seiner Auslegung Auslegungsregeln verletzt, also einen Rechtsverstoß begangen hat, oder ob bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder der Tatsachenstoff unvollständig verwertet worden ist (statt aller BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Letzteres ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die dieser Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAG 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP BErzGG § 19 Nr. 1 = EzA BErzGG § 19 Nr. 1 mwN).
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Er hat entschieden, daß dann, wenn eine Versorgungsordnung den Sonderfall der flexiblen Altersgrenze nicht regele, eine ergänzende Auslegung dahin geboten sei, daß der Arbeitgeber die Renten der vorzeitig pensionierten Arbeitnehmer zeitanteilig kürzen könne, einen versicherungsmathematischen Abschlag aber nicht vornehmen dürfe (BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP BetrAVG § 6 Nr. 12; bestätigt durch BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Der Senat hat in allen Entscheidungen aber auch immer wieder deutlich gemacht, daß die Auslegungsregel, wonach ohne weiteres eine zeitratierliche Kürzung bei vorgezogener Inanspruchnahme möglich ist, während ein versicherungsmathematischer Abschlag nur erlaubt sei, wenn er in der Versorgungsordnung vorgesehen sei, nur dann und soweit gelte, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen habe (zuletzt BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17; 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 23 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 19; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 385/91

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Scheingeschäft

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Eine Überprüfung individueller Vereinbarungen durch das Revisionsgericht ist nur daraufhin möglich, ob das Berufungsgericht fehlerhaft eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob es bei seiner Auslegung Auslegungsregeln verletzt, also einen Rechtsverstoß begangen hat, oder ob bei der Auslegung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder der Tatsachenstoff unvollständig verwertet worden ist (statt aller BAG 22. September 1992 - 9 AZR 385/91 - AP BGB § 117 Nr. 2 = EzA BGB § 117 Nr. 3; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Ihnen fehle die Angabe, welche Leistungen gewährt würden, wenn das betriebliche Altersruhegeld vor dem 65. Lebensjahr einsetze (BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - BAGE 30, 333, 336).
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 114/96

    Berechnung einer vorzeitigen Altersrente

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Der Senat hat in allen Entscheidungen aber auch immer wieder deutlich gemacht, daß die Auslegungsregel, wonach ohne weiteres eine zeitratierliche Kürzung bei vorgezogener Inanspruchnahme möglich ist, während ein versicherungsmathematischer Abschlag nur erlaubt sei, wenn er in der Versorgungsordnung vorgesehen sei, nur dann und soweit gelte, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen habe (zuletzt BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17; 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 23 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 19; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Der Senat hat in allen Entscheidungen aber auch immer wieder deutlich gemacht, daß die Auslegungsregel, wonach ohne weiteres eine zeitratierliche Kürzung bei vorgezogener Inanspruchnahme möglich ist, während ein versicherungsmathematischer Abschlag nur erlaubt sei, wenn er in der Versorgungsordnung vorgesehen sei, nur dann und soweit gelte, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen habe (zuletzt BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17; 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 23 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 19; 29. Juli 1997 - 3 AZR 134/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 20).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Er hat entschieden, daß dann, wenn eine Versorgungsordnung den Sonderfall der flexiblen Altersgrenze nicht regele, eine ergänzende Auslegung dahin geboten sei, daß der Arbeitgeber die Renten der vorzeitig pensionierten Arbeitnehmer zeitanteilig kürzen könne, einen versicherungsmathematischen Abschlag aber nicht vornehmen dürfe (BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP BetrAVG § 6 Nr. 12; bestätigt durch BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 Sa 49/99

    Kürzung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Januar 2000 - 5 Sa 49/99 - aufgehoben.
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    [0,5]; 23. März 1999 - 3 AZR 647/97 - BAGE 91, 137 [0,33]; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 97 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 63 [0,5]; 20. März 2001 - 3 AZR 229/00 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 22 [0,5]).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 82/01

    Vorzeitiges Altersruhegeld; Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft; keine

    Eine eigene billigenswerte Regelung hat demgegenüber immer Vorrang (vgl. BAG, Urteil vom 20. März 2001 - 3 AZR 229/00 - nicht amtlich veröffentlicht; EzA § 6 BetrAVG Nr. 22).
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